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   LAG Schleswig-Holstein, 26.04.2023 - 6 Sa 141/22   

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LAG Schleswig-Holstein, 26.04.2023 - 6 Sa 141/22 (https://dejure.org/2023,38212)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 26.04.2023 - 6 Sa 141/22 (https://dejure.org/2023,38212)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 26. April 2023 - 6 Sa 141/22 (https://dejure.org/2023,38212)
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Volltextveröffentlichung

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Schadensersatz, Aufrechnung, Zulässigkeit, Begründetheit, Stufenklage, Geschäftsgeheimnis, Wettbewerbsverstoß

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 22.09.2016 - VII ZR 14/16

    Schadensersatzpflicht eines Zuschauers gegenüber dem Verein für das Zünden eines

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 26.04.2023 - 6 Sa 141/22
    Insoweit ist eine wertende Betrachtung geboten (BGH 20.05.2014 - VI ZR 381/13 - Rn. 10; BGH 22.09.2016 - VII ZR 14/16 - Rn. 14; Palandt/Grüneberg, BGB, 81. Aufl., vor § 249 Rn. 29 f. m.w.N.).

    Wirken dagegen in dem Schaden die besonderen Gefahren fort, die durch die erste Ursache gesetzt wurden, kann der haftungsrechtliche Zurechnungszusammenhang nicht verneint werden (vgl. BGH 17.12.2013 - VI ZR 211/12 - Rn. 55; BGH 22.09.2016 - VII ZR 14/16 - Rn. 14).

    Es entspricht generell dem Schadensrecht, dass es häufig vom Zufall abhängt, ob Pflichtverletzungen zu einem Vermögensschaden führen, der zu ersetzen ist (BGH 22.09.2016 - VII ZR 14/16 - Rn. 26).

  • BAG, 18.11.2020 - 5 AZR 57/20

    Vergütung - Berücksichtigung von Zeiten einer Langzeiterkrankung bei den

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 26.04.2023 - 6 Sa 141/22
    Will er gegen Arbeitseinkommen aufrechnen, muss er auch vortragen, dass die Aufrechnung unter Beachtung der Pfändungsschutzvorschriften erfolgt ist (BAG 18.11.2020 - 5 AZR 57/20 - Rn. 38).

    Genügt der Arbeitgeber seiner diesbezüglichen Obliegenheit nicht, ist der Erfüllungseinwand unbeachtlich (BAG 18.11.2020 - 5 AZR 57/20 - Rn. 38 mwN.).

  • BAG, 28.06.2011 - 3 AZR 385/09

    Mitteilungspflicht des Trägers der Insolvenzsicherung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 26.04.2023 - 6 Sa 141/22
    aa) Grundsätzlich bedingt die prozessuale Selbständigkeit der im Wege der Stufenklage geltend gemachten Ansprüche, dass über jeden Antrag in der vorgegebenen Reihenfolge im Wege der abgesonderten Antragstellung durch Teil- oder Schlussurteil zu befinden ist, weil das frühere Teilurteil für die spätere Entscheidung vorgreiflich ist (BAG 28.06.2011 - 3 AZR 385/09 - Rn. 16; BGH 28.11.2001 - VIII ZR 37/01 -).

    Das ist dann der Fall, wenn die Klage unzulässig ist oder wenn sich bereits bei Prüfung des Auskunftsanspruchs ergibt, dass dem Hauptanspruch die materiell-rechtliche Grundlage fehlt (BAG 28.06.2011 - 3 AZR 385/09 - Rn. 16; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO § 254 Rn. 5; Zöller/Greger, 34 Aufl. § 254 Rn. 9 mwN.).

  • BGH, 10.07.2015 - V ZR 206/14

    Herausgabeanspruch bei Interview-Tonbändern

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 26.04.2023 - 6 Sa 141/22
    Die Anforderungen an die Bestimmtheit des Klageantrages ergeben sich danach in Abwägung des zu schützenden Interesses des Anspruchsgegners, für den erkennbar sein muss, in welchen Fällen er mit einem Zwangsmittel zu rechnen hat (BAG 16.12.2021 - 2 AZR 235/21 - Rn. 13) mit dem ebenfalls schutzwürdigen Interesse des Anspruchstellers an einem wirksamen Rechtsschutz (BVerfG 12.02.1992 - 1 BvL 1/89 - BGH 10.07.2015 - V ZR 206/14 - Rn. 9).
  • BAG, 16.12.2021 - 2 AZR 235/21

    Personenbezogene Daten - Bestimmtheit des Klageantrags

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 26.04.2023 - 6 Sa 141/22
    Die Anforderungen an die Bestimmtheit des Klageantrages ergeben sich danach in Abwägung des zu schützenden Interesses des Anspruchsgegners, für den erkennbar sein muss, in welchen Fällen er mit einem Zwangsmittel zu rechnen hat (BAG 16.12.2021 - 2 AZR 235/21 - Rn. 13) mit dem ebenfalls schutzwürdigen Interesse des Anspruchstellers an einem wirksamen Rechtsschutz (BVerfG 12.02.1992 - 1 BvL 1/89 - BGH 10.07.2015 - V ZR 206/14 - Rn. 9).
  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 26.04.2023 - 6 Sa 141/22
    Die Anforderungen an die Bestimmtheit des Klageantrages ergeben sich danach in Abwägung des zu schützenden Interesses des Anspruchsgegners, für den erkennbar sein muss, in welchen Fällen er mit einem Zwangsmittel zu rechnen hat (BAG 16.12.2021 - 2 AZR 235/21 - Rn. 13) mit dem ebenfalls schutzwürdigen Interesse des Anspruchstellers an einem wirksamen Rechtsschutz (BVerfG 12.02.1992 - 1 BvL 1/89 - BGH 10.07.2015 - V ZR 206/14 - Rn. 9).
  • BGH, 13.10.2015 - VI ZR 271/14

    Anspruch auf Löschung intimer Bilder nach Beziehungsende

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 26.04.2023 - 6 Sa 141/22
    Andernfalls würden Unklarheiten über den Inhalt der Verpflichtung aus dem Erkenntnisverfahren in das Vollstreckungsverfahren verlagert werden, dessen Aufgabe es nicht ist zu klären, worin die festgelegte Verpflichtung des Schuldners besteht (BAG 31.05.2012 - 3 AZR 29/12 - BGH 13.10.2015 - VI ZR 271/14 - Rn. 19).
  • BGH, 17.12.2013 - VI ZR 211/12

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Internetveröffentlichung: Zurechnung bei

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 26.04.2023 - 6 Sa 141/22
    Wirken dagegen in dem Schaden die besonderen Gefahren fort, die durch die erste Ursache gesetzt wurden, kann der haftungsrechtliche Zurechnungszusammenhang nicht verneint werden (vgl. BGH 17.12.2013 - VI ZR 211/12 - Rn. 55; BGH 22.09.2016 - VII ZR 14/16 - Rn. 14).
  • BGH, 20.05.2014 - VI ZR 381/13

    Haftung eines Arztes für psychische Folgen der unerwünschten Mitteilung einer

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 26.04.2023 - 6 Sa 141/22
    Insoweit ist eine wertende Betrachtung geboten (BGH 20.05.2014 - VI ZR 381/13 - Rn. 10; BGH 22.09.2016 - VII ZR 14/16 - Rn. 14; Palandt/Grüneberg, BGB, 81. Aufl., vor § 249 Rn. 29 f. m.w.N.).
  • BAG, 08.05.2014 - 2 AZR 249/13

    Außerordentliche Kündigung - Drohung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 26.04.2023 - 6 Sa 141/22
    Der Arbeitnehmer hat seine Verpflichtungen aus dem Arbeitsverhältnis so zu erfüllen und die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehenden Interessen des Arbeitgebers so zu wahren, wie dies von ihm unter Berücksichtigung seiner Stellung und Tätigkeit im Betrieb, seiner eigenen Interessen und der Interessen der anderen Arbeitnehmer des Betriebs nach Treu und Glauben billigerweise verlangt werden kann (BAG 08.05.2014 - 2 AZR 249/13 - Rn. 19; Schaub/Linck, § 53 Rn. 3).
  • BGH, 28.11.2001 - VIII ZR 37/01

    Aufklärungspflichten bei Unternehmenskauf

  • BGH, 22.11.2007 - I ZR 12/05

    Planfreigabesystem

  • BAG, 26.04.2017 - 10 AZR 275/16

    Unzulässige Berufung - Bonuszahlungen

  • BGH, 15.05.2003 - I ZR 277/00

    "Feststellungsinteresse III"; Feststellungsinteresse im gewerblichen Rechtsschutz

  • BGH, 27.11.1998 - V ZR 180/97

    Verfügung über ein Grundstück in Volkseigentum; Verbindung des Auskunfts- und

  • BGH, 05.07.2022 - VIII ZR 137/21

    Berufungsverfahren: Anforderungen an die Berufungsbegründung bei mehreren

  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 189/99

    Feststellungsinteresse II; Feststellungsinteresse bei Möglichkeit der Stufenklage

  • BAG, 15.10.2013 - 9 AZR 564/12

    Klage auf Abgabe einer Willenserklärung - Auslegung einer Rückkehrzusage

  • BAG, 14.03.2017 - 9 AZR 54/16

    Unzulässige Berufung - Berufungsbegründung

  • LAG Köln, 10.10.2001 - 7 Sa 932/00

    Verbotene Konkurrenztätigkeit; Schadensersatz; Detektivkosten; Urlaubsabgeltung;

  • LAG Baden-Württemberg, 13.06.2019 - 3 Sa 41/17

    Zum Urlaubsabgeltungsanspruch eines (insolventen) Scheinselbstständigen

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